Filmclub Deinhard Koblenz
Was ich bedenken muss, wenn ich Mitmenschen filme
Recht am eigenen Bild
(§ 22 Kunsturhebergesetz)
Bildnisse
dürfen
nur
mit
Einwilligung
des
Abgebildeten
verbreitet
oder
öffentlich
zur
Schau
gestellt
werden.
Die
Einwilligung
gilt
im
Zweifel
als
erteilt,
wenn
der
Abgebildete
dafür,
dass
er
sich
abbilden
ließ,
eine
Entlohnung
erhielt.
Nach
dem
Tode
des
Abgebildeten
bedarf
es
bis
zum
Ablauf
von
10
Jahren
der
Einwilligung
der
Angehörigen
des
Abgebildeten.
Angehörige
im
Sinne
dieses
Gesetzes
sind
der
überlebende
Ehegatte
oder
Lebenspartner
und
die
Kinder
des
Abgebildeten,
und
wenn
weder
ein
Ehegatte
oder
Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
(Bei
minderjährigen
Kindern
ist
das
Einverständnis
der
Erziehungsberechtigten
einzuholen)
Ausnahmen (§ 23 Kunsturhebergesetz)
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt
werden:
Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Ört-
lichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestell-
ten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustel-
lung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Die
Befugnis
erstreckt
sich
jedoch
nicht
auf
eine
Verbreitung
und
Schaustellung,
durch
die
ein
berechtigtes
Interesse
des
Abgebildeten
oder,
falls
dieser
verstorben
ist,
seiner
Angehörigen verletzt wird.
Recht zur Abbildung eines Bauwerks
Nach
§
59
UrhRG
ist
es
zulässig,
Werke,
die
sich
bleibend
an
öffentlichen
Wegen,
Straßen
oder
Plätzen
befinden,
öffentlich
wiederzugeben.
Ist
das
Bauwerk
dem
Blick
der
Öffentlichkeit
durch
Zäune
oder
Bäume
entzogen,
darf
sein
Bild
nicht
verbreitet
werden.
Schon das Betreten des Grundstücks zum Fotografieren oder Filmen ist unzulässig.
Fotos
bzw.
Filme
dürfen
nicht
ohne
Einverständnis
des
Autors
veröffentlicht
werden.
Die
Schutzfrist beträgt 70 Jahre.
GEMA-Gebühren
Wenn
ein
Film
mit
Musik
unterlegt
ist
und
öffentlich
gezeigt
wird,
fordert
die
Gesellschaft
für
musikalische
Aufführungs-
und
Vervielfältigungsrechte
(GEMA)
Gebühren.
Gebührenpflichtig
ist
immer
der
Veranstalter.
Für
rein
private
Veranstaltungen
besteht
keine
Gebührenpflicht.
Wird
der
Film
im
Rahmen
von
Veranstaltungen
des
BDFA
vorgeführt,
werden
die
Forderungen
durch
den
BDFA
abgegolten,
so
dass
dem
Filmer
keine
Formalitäten
und
Kosten
entstehen.
Das
gleiche
gilt
für
Filmvorführungen
innerhalb
der Autorenabende des Filmclubs Koblenz.
Wer
nähere
Auskünfte
braucht,
wende
sich
an
die
GEMA-Bezirksdirektion
Wiesbaden,
Sachgebiet
Saarland-Rheinland-Pfalz,
Abraham-Lincoln-Straße
20
in
65189
Wiesbaden,
Telefon 0611-7905-3.
Der
Filmclub
gibt
auch
Auskunft
über
die
Möglichkeiten,
GEMA-freie
Tonschöpfungen
zu
erwerben.
Rechte beachten
Home
Leitlinien für die Filmkritik
Bei
zahlreichen
Gelegenheiten
in
den
vergangenen
Jahren
waren
die
Bewertung
von
und
die
Kritik
an
Filmen
der
Clubmitglieder
immer
wieder
ein
Thema
nicht
ohne
Kontroversen.
Geschäftsführer
Dieter
Botter
legte
auf
Anregung
des
Vorstandes
am
ersten
Programmabend
in
diesem
Jahr
ein
Papier
vor,
das
einige
Grundsätze
und
eine
Bewertungsstruktur
für
die
künftige Behandlung von clubinternen Filmen enthält.
Vorsitzender
Dieter
Borowski
eröffnete
die
Diskussion
mit
der
Feststellung,
dass
man
bei
der
Verwirklichung
des
Vorhabens
sicherlich
nicht
den
Stein
der
Weisen
finden
werde.
Aber
man
könne
sich
vorstellen,
wie
sich
ein
Autor
fühle,
wenn
einer
seiner
Filme
bewertet
werde.
Am
Beginn
einer
Filmkritik
müsse
eigentlich
immer
die
Frage
stehen,
ob
der
Autor
einverstanden
sei,
dass
sein
Film
kritisiert
werde.
Liege
dieses
Einverständnis
nicht
vor,
müsse
man
die
Ablehnung
einer
Kritik
respektieren.
Jeder
Autor
sei
in
seiner
Entscheidung
frei.
Das
schließe
aber
nicht
aus,
dass
man
sich
bei
der
Bewertung eines Films Regeln auferlegen müsse.
Dieter
Borowski
dankte
Dieter
Botter,
dass
er
aus
entsprechenden
Vorlagen
in
knapper
und
griffiger
Form
die
wesentlichen
Gesichtspunkte
einer
Filmkritik
zusammen
getragen
habe.
Je
voluminöser
ein
Regelwerk
sei,
desto
weniger
sei
es
für
die
Praxis
geeignet.
Zum
Schluss
seiner
Einführung
gab
der
Vorsitzende
zu
bedenken,
dass
der
Autor
einer
Kritik
seiner
Filme
auch
hilfreiche Anregungen für weitere Vorhaben entnehmen könne.
Dieter
Botter
erklärte
zu
seinem
Papier,
er
habe
nur
so
viele
Punkte
zusammen
getragen,
dass
man
sie
im
Kopf
behalten
könne.
Seine
Vorschläge
fanden
durchweg
Zustimmung.
Es
gab
einige
wenige
Ergänzungen
und
zum
Schluss
die
lobende
Feststellung,
dass
die
Präambel
der Leitlinien einem Anfänger Mut mache.
Sich
am
neuen
clubeigenen
Regelwerk
orientierend,
schauten
sich
die
Teilnehmer
des
Clubabends
sozusagen
übungshalber
anschließend
einen
Film
aus
der
Werkstatt
von
Maximinimum
an.
Der
Koblenzer
Stadtführer
Manfred
Gniffke
klärt
darin
als
Hauptdarsteller
die
Zuschauer
über
die
Preußen
in
Koblenz
auf.
Die
anschließende
rege
Aussprache
ließ
erkennen,
dass
die
Filmamateure
ihr
Regelwerk
anscheinend
bereits
verinnerlicht
haben. –hs-
Filmbewertung
1
.
Behandle den Film eines Anderen so als wäre es Dein Werk!
2
.
Der
Autor
hat
viel
Arbeit
hineingesteckt
und
viele
mir
u.U.
fremde Lösungen eingebracht!
3
.
Frage
nach,
warum
etwas
SO
gemacht
wurde
und
nicht
so,
wie
Du es gerne hättest.
4
.
Eine Medaille hat immer zwei Seiten:
Was kann ich loben, was sollte ich kritisieren?
Bitte beachten:
Schwerpunkte/Themen:
Ein guter Film?
•
Zielgruppe des Autors?
•
Hat Dir der Film gefallen?
•
Würdest Du ihn Dir nochmals anschauen?
•
Ist die Umsetzung des Themas gelungen?
•
Sind langweilige Szenen enthalten?
•
Wenn Du etwas sagst:
Lob: Ein Film hat auch schöne Elemente
Kritik: Der Ton macht die Musik
(nachfragen, und zwar bevor Du kritisierst)
•
Ist der Bildaufbau gelungen?
•
Wie sinnvoll sind Zoom und Schwenks eingesetzt?
•
Wie ist der Wechsel der Aufnahmegröße?
•
Sind Achssprünge vorhanden?
•
Sind Länge und Übergänge angemessen?
•
Ist der Wechsel des Handlungsortes verständlich?
•
Werden Infoelemente sinnvoll und sachgerecht ingebunden?
•
Wurde Originalton zielgenau verwendet?
•
Sind die Tonübergänge passend?
•
Wie ist die Abmischung der 3 Elemente untereinander?
•
Ergänzt der Text das Bild, ohne es nachzuerzählen?
•
Sind Darstellung und Text synchron?
•
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!